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Bürgerentscheid zur Frage:

„Sind Sie dafür, dass von dem 24.533 m² großen gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 49/0 (Festwiese, zwischen Baugebiet „Stockacker“ und „Unterbirken“) eine Teilfläche von ca. 5.700 m² zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes an ein Unternehmen im Konzern der EDEKA Südwest oder die Lebensmittelmärkte Strecker KG verkauft wird?“

Herzlich willkommen

Der Gemeinderat hat am 29. Juli 2026 beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger über diese wichtige Zukunftsentscheidung für unsere Gemeinde unmittelbar abstimmen zu lassen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend über den Bürgerentscheid, den aktuellen Sachstand, die bisherigen Beschlüsse sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens.

Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Sobald weitere Beschlüsse des Gemeinderates gefasst werden, neue Informationen zum Verfahren vorliegen oder Informationen für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden, ergänzen wir diese Seite entsprechend.

Neu hinzugefügt:

  • 16.09.2026: Auswirkungsanalyse Verlagerung des nah und gut Strecker-Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Stegen, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA-Gutachten vom 05.08.2026)
  • 15.09.2026: Bekanntmachung des Bürgerentscheids und Bekanntmachung der Frage
  • 15.09.2026: Anstehende Termine (Sitzung des Gemeindewahlausschuss, Informationsveranstaltung)
  • 15.09.2026: Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 8.09.2026 (Modalitäten)

Chronologie

Die bisherigen Entwicklungen im Überblick:
DatumEreignis
8. November 2026Geplanter Termin des Bürgerentscheides.
19. Oktober 2026
19:00 Uhr
Kageneckhalle
Informationsveranstaltung
22. September 2026
18:00 Uhr
Bürgersaal des Rathauses Stegen
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
20. September 2026Frist für die Einreichung von zur Veröffentlichung in der Informationsbroschüre vorgesehenen Stellungnahmen und Textbeiträgen
8. September 2026Der Gemeinderat hat über die weiteren Modalitäten des Bürgerentscheids beraten und beschlossen. Gegenstand der Beratung waren insbesondere die Informationsbroschüre für die Bürgerinnen und Bürger, eine öffentliche Informationsveranstaltung sowie weitere organisatorische Fragen zur Durchführung des Bürgerentscheids.
29. Juli 2026Der Gemeinderat berät über den aktuellen Sachstand und beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides.
2025–2026Prüfung und Weiterentwicklung des Projekts. U.a. Gespräche mit der Raumordnungsbehörde, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein, Handelsverbänden, Nachbarkommunen sowie der Familie Strecker und EDEKA Südwest.
10. Dezember 2024Öffentliche Informationsveranstaltung in der Kageneckhalle zur langfristigen Sicherung der Lebensmittelnahversorgung.

Auswirkungsanalyse Verlagerung des nah und gut Strecker-Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Stegen

Die Auswirkungsanalyse Verlagerung des nah und gut Strecker-Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Stegen, erstellt durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg / Dresden / Hamburg / Köln / München (GMA-Gutachten) vom 05.08.2026 ist hier abrufbar:

Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid

Am Montag, dem 19. Oktober 2026, 19:00 Uhr, wird eine Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid in der Kageneckhalle Stegen durchgeführt.

Der Ablauf:
1. Begrüßung durch Bürgermeisterin Fränzi Kleeb (max. 5 Minuten)
2. Vermittlung des Gegenstands des Bürgerentscheids: Gemeindeverwaltung (max. 10 Minuten)
3. Projektbefürwortern/Antragstellern Familie Strecker mit EDEKA/etwaige Bürgerinitiativen PRO (max. 20 Minuten)
4. Projektgegner/etwaige Bürgerinitiativen CONTRA (max. 20 Minuten)
5. Stellungnahmen: Im Gemeinderat vertretene Gruppierungen: CDU, FWG und Grünsoziale, ggf. Zusammenschlüsse der Gruppierungen und ggf. von der Mehrheitsmeinung abweichende Stellungnahmen einzelner Gemeinderatsmitglieder (jeweils max. 10 Minuten pro Gruppierung einschl. Minderheitenmeinungen)
6. Stellungnahme der Bürgermeisterin Fränzi Kleeb (max. 10 Minuten)
7. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner (max. 2 Fragen pro Fragesteller (gn), max. 3 Minuten)
8. Schlusswort Bürgermeisterin Fränzi Kleeb

Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 22.09.2026

Am Dienstag, dem 22. September 2026, 18:00 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses Stegen, Dorfplatz 1, findet die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Stegen für den Bürgerentscheid am 08. November 2026 statt.

Die Einladung ist hier abrufbar:

Beschlüsse des Gemeinderates am 8. September 2026

In seiner öffentlichen Sitzung am 8. September 2026 hat sich der Gemeinderat mit den weiteren Modalitäten des Bürgerentscheids befasst.

Insbesondere wurde der Aufbau, der Umfang und die Beteiligung der Projektbefürwortern/Antragstellern (Familie Strecker mit EDEKA) bzw. etwaigen unterstützenden Bürgerinitiativen sowie den Projektgegnern bzw. etwaigen Bürgerinitiativen an der Informationsbroschüre sowie der Termin und der Ablauf der Informationsveranstaltung beraten und beschlossen.

Gewählt wurde auch der Gemeindewahlausschuss.

Alle getroffenen Beschlüsse können im Gemeinderatssitzungsbericht nachvollzogen werden.

Beschluss des Gemeinderates vom 29. Juli 2026

Der Gemeinderat hat mit der nach der Gemeindeordnung erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Über folgende Frage werden die Bürgerinnen und Bürger abstimmen:

„Sind Sie dafür, dass von dem 24.533 m² großen gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 49/0 (Festwiese, zwischen Baugebiet „Stockacker“ und „Unterbirken“) eine Teilfläche von ca. 5.700 m² zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes an ein Unternehmen im Konzern der EDEKA Südwest oder die Lebensmittelmärkte Strecker KG verkauft wird?“

Darüber hinaus hat der Gemeinderat den Abstimmungstag auf Sonntag, dem 8. November 2026, festgelegt und die Finanzierung der Durchführung des Bürgerentscheids geregelt.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist eine Form der unmittelbaren Demokratie auf kommunaler Ebene.

In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Bürgerbegehren aus der Bürgerschaft, sondern um einen vom Gemeinderat eingeleiteten Bürgerentscheid (Ratsbegehren).

Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wird. Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

Spätestens 20 Tage vor dem Abstimmungstag informiert die Gemeinde alle Stimmberechtigten schriftlich über den Gegenstand des Bürgerentscheids und stellt die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen dar (schriftliche Information).

Weitere Schritte

(Diese Informationen werden fortlaufend ergänzt.)

Geplant sind unter anderem:
  • Informationsveranstaltung/en
  • Veröffentlichung weiterer Informationen zum Verfahren
  • Informationen zur Abstimmung
  • Bekanntmachungen
  • Veröffentlichung der gesetzlich vorgesehenen Bürgerinformation
  • Hinweise zum Abstimmungstag

Dokumente und weiterführende Informationen

(Dieser Bereich wird fortlaufend ergänzt.)

Hier werden künftig unter anderem veröffentlicht:
  • Beschlüsse des Gemeinderates
  • Informationen zum Bürgerentscheid
  • Bürgerinformation gemäß § 21 Gemeindeordnung
  • weitere Unterlagen und Informationsmaterialien
 
Hinweis der Gemeinde
Die Gemeinde informiert auf dieser Seite fortlaufend und sachlich über den Ablauf des Bürgerentscheids. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Informationsgrundlage zu bieten. Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald sie vorliegen oder durch den Gemeinderat beschlossen wurden.