Ordnungsamt

Illegale Müllablagerungen an Glas- und Altkleidercontainern
Immer wieder werden an den Altglas- und Altkleidercontainern im gesamten Gemeindegebiet Abfälle aller Art abgelagert. Hausmüll, Sperrmüll, sogar Elektromüll, werden an den Containern abgestellt. Auch werden Glasleergut/Altkleidersäcke neben die Container gestellt, anstatt in die entsprechenden Container zu entsorgen. Ebenso wird der Inhalt von Altkleidersäcken durchwühlt und dabei auf dem Gelände verteilt.
Die „Vermüllung“ der Containerstandorte verursacht zusätzliche Kosten, da der abgestellte Abfall seitens der Gemeinde entsorgt werden muss. Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes müssen mehrfach in der Woche den abgestellten Abfall abholen und die Standorte reinigen. Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit. Leider bleiben die gereinigten Containerstandorte nur wenige Tage sauber. Oft sieht es am nächsten Tag wieder genauso aus.
Die Gemeindeverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Altglas- und Altkleidercontainerstandorte ausschließlich für die Entsorgung von Altglas und Altkleidern zu verwenden sind.
Illegale Müllentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann, und in schweren Fällen sogar als Straftat gilt.
Sollte sich die Situation in den nächsten Monaten nicht verbessern, sehen wir uns gezwungen, die Glas- und Altkleidercontainer entfernen zu lassen.
Was können Sie tun?
•	Sind die Glascontainer bzw. die Altkleidercontainer bereits voll, nehmen Sie bitte ihr Altglas bzw. ihre Altkleider wieder mit und entsorgen diese in einem
anderen entsprechend bereitgestellten Container.
•	Sollten Sie beobachten, dass Müll illegal an den Containerstellplätzen abgestellt wird oder Angaben zur Herkunft des Mülls machen, melden Sie das bitte
bei der Gemeindeverwaltung (Amt für öffentliche Ordnung)
Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Gemeindeverwaltung appelliert an jeden Einzelnen, den Abfall richtig zu sortieren und zu entsorgen und die Altglascontainerstellplätze und Altkleidercontainerstandorte sauber zu halten. Nur so können die Umwelt geschont und die Kosten für die Allgemeinheit niedrig gehalten werden.
Was nicht in die Glascontainer gehört:
Abgestellte Glasscheiben gehören nicht in die Glascontainer und stellen eine Verletzungsgefahr dar. Außerdem stellt die illegale Müllentsorgung eine Umweltverschmutzung dar. Gegenstände z. B. aus Porzellan, Keramik oder Steingut, wie etwa kaputte Teller, gehören nicht in den Altglascontainer, sondern in den Restmüll.
Wohin mit dem Restmüll/Sperrmüll:
Insbesondere gehören Bauschutt, Möbel, Sperrmüll und sonstiger Hausmüll nicht an den Standort für Altglas- und Altkleidercontainer. Für all diese Sorten von Abfällen gibt es geeignete Möglichkeiten der Entsorgung, wie zum Beispiel die private Restmülltonne, die Sperrmüllabfuhr und Recyclinghöfe.
Die zuständige Behörde für die Abfallentsorgung und Müllgebühr ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden Links.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Gemeindeverwaltung Stegen – Amt für öffentliche Ordnung
Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Lade und Frau Scherer, Amt für öffentliche Ordnung, Tel. 3969-51 oder 3969-36; E-Mail: ordnungsamt@stegen.de
www.breisgau-hochschwarzwald.de/-/Lebenslagen/leb5001070
www.breisgau-hochschwarzwald.de/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/Recyclinghoefe.html
www.breisgau-hochschwarzwald.de/site/Breisgau-Hochschwarzwald-ROOT/node/79996?QUERYSTRING=ABC
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